Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.    Kann einer der Vertragspartner die Vertragsbedingungen aufgrund von Unfall oder höherer Gewalt nicht einhalten, werden beide Parteien von dem Vertrag entbunden.

2.    Wird die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt oder verschoben, entrichtet dieser der Rednerin als Entschädigung für den vorgängigen Probeaufwand und Freihalten des Spieldatums folgenden Anteil der vereinbarten Gage:      

40% bei Absage bis 1 Monat vor Auftritt

60% bei Absage bis 1 Woche vor Auftriitt

80% bei Absage bis 2 Tage vor Auftriitt

Gleiche Verpflichtung hat die Rednerin gegenüber dem Veranstalter. 

Ausnahme bildet Absage aufgrund höherer Gewalt (1.).